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Arbeitsrecht
Sollten Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder Kündigung erhalten, prüfe ich diese für Sie auf ihre Wirksamkeit.

Sofern eine Erfolgsaussicht besteht, erhebe ich für Sie vor dem Arbeitsgericht eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte oder eine Kündigungsschutzklage.

In einem Kündigungsschutzverfahren setze ich nach Ihren Wünschen entweder eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine Abfindung in einem Vergleich durch.

Gleichermaßen formuliere ich für Sie als Arbeitgeber eine Kündigungserklärung und vertrete Sie in einem Kündigungsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht.

Auch bei Streit über rückständiges Gehalt oder die Zahlung von Urlaubsentgelt und -abgeltung oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie über die Gewährung von Urlaub nehme ich Ihre Interessen wahr.

Darüber hinaus überprüfe und entwerfe ich Arbeitsverträge und Wettbewerbsverbote sowie Aufhebungsverträge und Zeugnisse.