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Vertragsrecht
Vor allem überprüfe ich für Sie die Wirksamkeit von Kaufver­trägen über Kraftfahrzeuge, Möbel oder Haushaltsgegenstände.
Wenn Sie als Käufer z. B. Probleme wegen Mängeln an einem Pkw oder einer Küche haben, prüfe ich, ob eine Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt von dem Kaufvertrag möglich sind.
Es kann auch eine Anfechtung des Kaufvertrages in Betracht kommen, wenn der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat.
Wenn solche Ansprüche gegen Sie als Verkäufer erhoben werden, helfen ich Ihnen, diese abzuwehren.

Zudem prüfe ich für Sie Dienstleistungsverträge wie Privatschul- und Privatunterrichtsverträge sowie Kindergartenverträge oder Anzeigen- und Partnervermittlungsverträge oder Pachtverträge.

Bei Streitigkeiten über diese Verträge, wie z. B. über eine Widerrufs- oder Kündigungsmöglichkeit, trete ich für Ihre Rechte ein.

Im Hinblick auf das Reiserecht nehme ich Ihre Rechte aus Reiseverträgen gegen Reiseveranstalter wahr.