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Erbrecht
Mein Tätigkeitsbereich ist vor allem die Prüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen.

Wenn Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft sind, setze ich mich für Ihre Interessen bei der Auseinandersetzung ein.

Gleiches gilt für die Geltendmachung oder die Abwehr von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen.

Für Sie kann ich einen Erbschein beantragen oder Sie in dem weiteren Erbscheinsverfahren vor dem Nachlaßgericht vertreten.

Schließlich wahre ich Ihre Rechte bei einer von dem Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung.