+49 (0) 211 / 138 66 215 anwalt@dorsemagen.de
Gewerbemietrecht und Wohnungsmietrecht
Sollten Sie als Mieter eine Kündigung, z. B. wegen Eigenbedarfs oder Zahlungsverzuges, erhalten, prüfe ich diese für Sie auf ihre Wirksamkeit.

Sofern eine Erfolgsaussicht besteht, vertrete ich Sie vor Gericht in einem Räumungsrechtsstreit, um die Kündigung abzuwehren.

Gleichermaßen formuliere ich für Sie als Vermieter eine Kündigungserklärung und erhebe für Sie eine Räumungsklage, um die Beendigung des Mietverhältnisses und den Auszug des Mieters durchzusetzen.

Das gleiche gilt für eine Auseinandersetzung über Schönheitsreparaturen oder die Beseitigung von Schäden.

Wenn Sie als Mieter Mängel in Ihrer Wohnung haben, z. B. weil Schimmel auftritt oder die Heizung oder Wasserversorgung ausfällt, bewirke ich für Sie eine Mietminderung. In Betracht kommen darüber hinaus ein Anspruch auf Beseitigung der Mängel und Schadensersatzansprüche.

Genauso wehre ich für Sie als Vermieter unberechtigte Mietminderungen oder Schadensersatzansprüche ab.

Sollten Sie Probleme mit der Zahlung oder Rückzahlung der Kaution haben, erhebe ich Ihre Ansprüche. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Mietzahlungen ausbleiben.

Außerdem überprüfe und entwerfe ich Mietverträge über Wohnungen und Häuser oder Gewerberäume und freiberufliche Praxen, z. B. für den Einzelhandel oder Büros oder Arztpraxen, sowie Mietaufhebungsverträge.