+49 (0) 211 / 138 66 215 anwalt@dorsemagen.de
Immobilienrecht
Hauptsächlich beschäftige ich mich mit der Prüfung und Gestaltung von Kaufverträgen über Grundstücke oder Wohnungen und Erbbaurechtsverträgen.

Bei Streitigkeiten über die Haftung bei Mängeln und den vertraglichen Haftungsausschluss sowie den Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung und Schadensersatzansprüche setze ich Ihre Rechte durch. Das gilt gleichermaßen für eine Auseinandersetzung über die Anfechtung eines Kaufvertrages, wenn der Verkäufer arglistig getäuscht hat.

Genauso helfe ich Ihnen weiter, wenn sich ein Käufer in Zahlungsverzug oder ein Verkäufer mit der Besitzübergabe in Verzug befindet.

Wenn bei einem Erbbaurechtsvertrag die Zahlung oder Anpassung des Erbbauzinses oder ein Vorkaufs- oder Ankaufsrecht, die Beendigung oder der Heimfall streitig sind, mache ich Ihre Ansprüche geltend.

Im Fall eines sog. Einheimischenmodells kann ich prüfen, ob ein Wiederkaufsrecht wirksam ist, und gegebenenfalls dessen Unwirksamkeit gerichtlich feststellen lassen.

Bei der Auseinandersetzung über Maklerprovisionen stehe ich Ihnen zur Seite.